Sehr geehrte Schachfreunde,
es gibt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung, die seit dem heutigen Tag (04.03.2022) gültig ist. Demnach gelten nun gemäß §4, Absatz 1, Nummer 12, 13 und 17 und $4 Absatz 7 für Sportveranstaltungen (Wettkampf und Training) gelockerte Zugangsbeschränkungen („3G“). Diesen gesetzlichen Vorgaben folgend, gelten ab sofort folgende Anpassungen des Hygienekonzepts für die Saison 2021/2022 der Mannschaftsmeisterschaften des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg:
Zugang zum Turnierbereich ist nur möglich
– für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren
– für gemäß der Coronaschutzverordnung „immunisierte“ (§2 Absatz 8) Personen („geimpft“ oder „genesen“)
– für gemäß der Coronaschutzverordnung „getestete“ ($2 Absatz 8a) Personen, also
—> Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – durch Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen
—> Personen, die über ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen